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Versorgungsrechner ist jetzt verfügbar

 

Eine wichtige Forderung des dbb schleswig-holstein und des VLBS Schleswig-Holstein wurde aufgegriffen: Die Schaffung besserer Möglichkeiten für Beamtinnen und Beamte, sich über ihre künftigen Versorgungsansprüche zu informieren. Der Versorgungsrechner ist ein guter Schritt nach vorn.

 

Während Tarifbeschäftigte automatisch regelmäßig über ihre künftigen Rentenansprüche informiert werden, ist Beamtinnen und Beamten ein vergleichbarer Service verwehrt. VLBS und dbb s-h hatten dies immer wieder kritisiert. Immerhin – jetzt hat das Land einen Rechner bereitgestellt, mit dem Betroffene ihre zu erwartenden Versorgungsansprüche selber ermit-teln können.

 

Das ist insbesondere dann hilfreich, wenn zum Beispiel über den Bedarf einer ergänzenden privaten Vorsorge entschieden werden soll, wenn eine Änderung der Arbeitszeit erwogen wird oder wenn die Auswirkungen der Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze ermittelt werden sollen. Allerdings sind die so berechneten Ergebnisse rechtlich nicht verbindlich.

Der Versorgungsrechner ist unter der Internetadresse www.versorgungsrechner.schleswig-holstein.de frei zugänglich.

 

Die Bereitstellung des Versorgungsrechners wurde im Zusammenhang mit dem Projekt KoPers (Kooperatives Personalmanagement) des Landes auf den Weg gebracht. Maßgebend für die Funktion des Rechners ist die schleswig-holsteinische Rechtslage.

 

Auch im Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein hat es in Sachen Versorgungsauskunft auf Initiative der Landesverbände Bewegung gegeben:

Ab dem 1. Juli 2017 besteht ein antragsgebundener Anspruch auf eine Versorgungsaus-kunft. Dieser Anspruch besteht allerdings nur bei berechtigtem Interesse der Beamtin oder des Beamten.

 

Jetzt gilt es, zu den neuen Möglichkeiten und Ansprüchen Praxiserfahrungen zu sammeln, um dann gegebenenfalls eine Weiterentwicklung beziehungsweise Ausweitung anzustreben. Rückmeldungen nehmen wir sehr gern entgegen.